Finanzielle Absicherung von
Wohngebäuden
Die Wohngebäudeversicherung ist
eine essentielle
finanzielle Absicherung wenn man ein Haus, eine
Immobilie besitzt, wo man auch seine Zeit ablebt, und es darum
schützen und aufrecht erhalten will. Kriterien dieser
Versicherung ist es, dass man diese Gebäude auch wirklich
überwiegend zum wohnen nutzt. Das Gebäude kann natürlich auch
andere Zwecke erfüllen, über 50 Prozent muss es aber als Wohnung
dienen. Abgesichert wird also das Wohngebäude, aber auch das
Gebäudezubehör, wie Klingelanlagen, Terrassen, Müllboxen,
Briefkasten, aber auch noch einige zusätzliche Sachen werden in
dem Vertrag mit eingeschlossen, wie zum Beispiel Carports,
Gartenhäuser, Hundehütten oder Gehwegbefestigungen usw. Für das
Inhalt des Gebäudes, also für die bewegliche Sachen gilt der
Versicherungsschutz aber nicht.
Bei dieser Versicherung existieren drei hauptsächliche Risiken,
die abgesichert werden können, in Wirklichkeit sind diese aber
drei völlig verschiedene Versicherungen, die durch die
Bezeichnung Wohngebäudeversicherung zusammengehalten werden.
Hier sind die erwähnten Versicherungen:
1. die Feuerversicherung schützt vor Brand, Blitzschlag,
Explosion oder Implosion
2. die Leistungswasserversicherung schützt vor Schäden
entstanden durch Leitungswasser, vor Frost- oder Bruchschäden
3. die Sturmversicherung bietet Schutz gegen die Schäden
verursacht von Sturm oder Hagel
Man sollte aber auch die Schäden und Risiken kenne, die durch
eine Wohngebäudeversicherung nicht abgesichert werden können.
Diese sind Schäden entstanden an den Feuerstellen, wie Kamin
oder Ofen, Schäden verursacht durch Nutzfeuer, durch Hochwasser
oder Grundwasser, Schäden verursacht durch einen Erbeben,
Erdrutsch oder eine Lawine, vielleicht auch durch innere
Unruhen.
Die Wohngebäudeversicherung ist sehr wichtig wenn man seine
Zukunft sicher halten will, wenn man eine persönliche
Katastrophe vermeiden will. Durch die Versicherung kann man das
nötige Geld für die Sanierung oder für den Wiederaufbau bekommen
und damit das Zuhause retten.
Die
Wohngebäudeversicherung wird sogar im Rahmen der
Baufinanzierung festgelegt.
Somit wird meist von einer Bank, einer Sparkasse oder einer
Bausparkasse Fremdkapital in der Höhe zur Verfügung gestellt,
wie es benötigt wird, um eine Immobilie zu kaufen, zu bauen oder
zu sanieren. In den meisten Fällen werden dabei Darlehen mit
laufender Tilgung abgeschlossen, allen voran steht hier das
klassische Annuitätendarlehen, das sich durch eine
gleichbleibende Rate auszeichnet. Bei einem Darlehen mit
laufender Tilgung setzt sich die monatliche Darlehensrate aus
Zinsen und Tilgung zusammen, das bedeutet, der
Finanzierungsnehmer zahlt durch die Zinsen die anfallenden
Kosten für die Baufinanzierung und durch den Tilgungsanteil die
eigentliche Darlehenssumme zurück. Üblicherweise wird der
Zinssatz dabei allerdings nicht über die gesamte
Darlehenslaufzeit fest vereinbart, sondern nur für einen
bestimmten Zeitraum. Häufig bewegt sich dieser Zeitrahmen
zwischen fünf und zehn Jahren. Nach Ablauf der
Zinsfestschreibung
werden die Kreditkonditionen neu ausgehandelt, wenn der
Finanzierungsnehmer das Darlehen zu diesem Zeitpunkt nicht
vollständig tilgen kann."
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