Mit Riester zum Eigenheim
Als Silvester 2001/2002 die Sektkorken in deutschen Wohnzimmern knallten, erblickte zugleich die neue Säule der Altersvorsorgung eingeweiht. Die Riesterrente war geboren. Seither beschäftigen sich Deutsche mit der freiwilligen Rentenvorsorge und den förderfähigen Varianten, die vom Staat mit Zulagen bedacht werden. Nichts ist perfekt, wenn es geboren wird. So hat es in den Folgejahren für den „Frischling“ der Altersabsicherung einige Neuerungen gegeben. Zunächst nicht förderfähige Vorsorgemaßnahmen für das reife Alter wurden inzwischen ergänzt. Schon weit vor Einführung der Riesterrente sahen Deutsche den Bau oder Erwerb eines Eigenheims im wesentlichen Kern als eine Absicherung für den Ruhestand an. Auf diese weisen, beinahe traditionellen Gedankengänge wird nun auch im Rahmen von Riester mit der so genannten Eigenheimrente Bezug genommen.
Verwirrende Begriffe rund um Wohn-Riester
Wie das Kind nun auch immer benannt wird, Wohn-Riester, Riester-Bausparverträge oder
Eigenheimrente. Grundsätzlich geht es um die Strategie, durch den Erwerb und Besitz einer Immobilie. Dabei steht weniger im Vordergrund, den Komfort der eigenen vier Wände zu genießen, sondern maßgeblich für die Rentenzeit finanziell vorzusorgen. Bislang nehmen nicht viele die Möglichkeit in Anspruch, die Riester-Zulagen für die eigene Scholle einzusetzen. Dies hat seine Gründe: Die Regelungen und Rahmenbedingungen für förderfähige Bausparverträge und Investitionen in private Immobilien sind höchst komplex geraten. Es gehört schon viel Muße dazu, sich durch diese im wahrsten Sinne durchzuackern. Das muss aber nicht heißen, dass diese Riestervariante nicht die optimale für die persönlichen Interessen sein kann. Kompetente Beratung von Experten ist hier der einfachste und beste Weg, um die Vorteile und Einschränkungen dieser Altersabsicherung für sich zu erkennen. Viele Fachleute verdienen ihr Brot mit der Riester-Beratung, also sollten offene Fragen ohne Scheu weitergereicht und geklärt werden.
Riester und Wohnimmobilie – erste Hinweise
Damit die Förderfähigkeit gegeben ist, sollte an das selbst genutzte Eigenheim gedacht sein. Salopp gesagt: Es geht nicht um die Anlageimmobilie, sondern um das persönliche Dach über dem Kopf. Bei einem eventuellen Verkauf ist zu berücksichtigen, dass
Riester-Zulagen für diese Immobilie genutzt wurden. So muss die bis dato erhaltene Fördersumme in eine neue Riester-Sparvariante überführt, wieder in ein Eigenheim investiert oder schlicht zurückgezahlt werden. Wer überlegt, bei dem Abschluss eines Bausparvertrags die Förderzulagen mit einzubringen, sollte folgendes beachten: Wird ein solcher, mit Riester-Zulagen geförderter Bausparvertrag in Anspruch genommen, so ergeben sich Einschränkungen bei der Verwendung. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich sicher sein, dass er die Ersparnisse auch tatsächlich für den Kauf oder Bau eines Eigenheims nutzen möchte. Denn nur diese Nutzung des Bausparens ist förderwürdig. Die Verwendung für eine Modernisierung oder zusätzlichen Luxus rund ums Haus ist nicht möglich.
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