Private Krankenversicherung
PKV, also die private Krankenversicherung, ist im Vergleich
zu der gesetzlichen Krankenversicherung, die Absicherung
durch ein Unternehmen,
welches privatrechtlich organisiert ist. Die Gewinnerzielungsabsicht steht bei den
meisten privaten Krankenversicherungen im Vordergrund. Im Falle eines Eintritts
von Krankheit oder bei eingetretenen Unfällen tritt die Versicherung ein und übernimmt
die anstehenden Kosten. Ebenso bei vorbeugenden und diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen
tritt diese ein. Aktuell befinden sich um die 10 Prozent der deutschen Bevölkerung
bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Mitglieder in der privaten Versicherung haben die Wahl zwischen unterschiedlich
umfassenden Service. Bei der Vollversicherung werden die gesamten Kosten von dem
Unternehmen gezahlt. Zumindest sind hier ambulante und stationäre Krankheitskosten
enthalten. Bei einer Teilversicherung handelt es sich um eine Absicherung eines
Anteils der anstehenden Kosten. Mit einer Zusatzversicherung werden zusätzliche
Risiken zu einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zum Beispiel wären zusätzliche
Dienste eine Auslandskrankenversicherung oder auch für die Auszahlung von Krankenhaustagegeld.
Die
Tarife in der privaten Krankenversicherung können unter unterschiedlichen
Bedingungen steigen. Gründe dafür können allgemeine Kostensteigerungen des Unternehmens
sein oder es können bei dem Versicherten weitere Gründe für eine Steigerung der
Kosten aufgetreten sein.
Einige der größten Unternehmen auf dem Markt der privaten Krankenkassen sind die
Unternehmen Debeka, DKV, Allianz, Signal und Axa.
Bei den Unternehmen sind die Vertragsabschlüsse von dem Alter, dem Geschlecht, dem
Gesundheitszustand, dem Einkommen und auch dem Beruf des Kunden abhängig. Die zu
versichernden Leistungen sind ebenso von vorherrschenden Gesundheitsrisiken und
bereits vorhandenen Krankheiten abhängig. Hier werden Leistungszuschüsse oder sogenannte
Risikozuschläge verlangt.
In
der privaten Krankenversicherung sind Personen bevorzugt, die sich in der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht versichern brauchen. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem
Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Beamte, Selbstständige und Freiberufler
sind davon angesprochen. Studenten besitzen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Diese besteht von Anfang des Studiums bis zum Abschluss. Die
private Krankenversicherung bietet für Studenten bis zum 30. Lebensjahr bestimmte
Studententarife an, welche analog zur gesetzlichen Versicherung, genutzt werden
können. Freiberufliche Arbeiter haben die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse,
KSK, wie auch Arbeitnehmer einen Zuschuss zu der gesetzlichen Versicherung bekommen.
Anschließend sind diese wie Arbeitnehmer pflichtversichert, jedoch gesetzlich.
Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt, nach dem geltenden Recht
in Deutschland, Personen auf, die vorher privat versichert waren. Die Umstände müssen jedoch sein,
dass diese wieder versicherungspflichtig werden. Dieses tritt ein, wenn die selbstständige
Tätigkeit aufgegeben wird oder die Aufnahme einer nicht Selbstständigen Tätigkeit
erfolgt. Diese muss für mindestens zwölf Monate aktuell sein. Zudem müssen die Personen
unter 55 Jahre alt sein, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen
zu werden und wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
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