Private Krankenversicherung 

PKV, also die private Krankenversicherung, ist im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung, die Absicherung durch ein Unternehmen, welches privatrechtlich organisiert ist. Die Gewinnerzielungsabsicht steht bei den meisten privaten Krankenversicherungen im Vordergrund. Im Falle eines Eintritts von Krankheit oder bei eingetretenen Unfällen tritt die Versicherung ein und übernimmt die anstehenden Kosten. Ebenso bei vorbeugenden und diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen tritt diese ein. Aktuell befinden sich um die 10 Prozent der deutschen Bevölkerung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Mitglieder in der privaten Versicherung haben die Wahl zwischen unterschiedlich umfassenden Service. Bei der Vollversicherung werden die gesamten Kosten von dem Unternehmen gezahlt. Zumindest sind hier ambulante und stationäre Krankheitskosten enthalten. Bei einer Teilversicherung handelt es sich um eine Absicherung eines Anteils der anstehenden Kosten. Mit einer Zusatzversicherung werden zusätzliche Risiken zu einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zum Beispiel wären zusätzliche Dienste eine Auslandskrankenversicherung oder auch für die Auszahlung von Krankenhaustagegeld.
Die Tarife in der privaten Krankenversicherung können unter unterschiedlichen Bedingungen steigen. Gründe dafür können allgemeine Kostensteigerungen des Unternehmens sein oder es können bei dem Versicherten weitere Gründe für eine Steigerung der Kosten aufgetreten sein.

Einige der größten Unternehmen auf dem Markt der privaten Krankenkassen sind die Unternehmen Debeka, DKV, Allianz, Signal und Axa.
Bei den Unternehmen sind die Vertragsabschlüsse von dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, dem Einkommen und auch dem Beruf des Kunden abhängig. Die zu versichernden Leistungen sind ebenso von vorherrschenden Gesundheitsrisiken und bereits vorhandenen Krankheiten abhängig. Hier werden Leistungszuschüsse oder sogenannte Risikozuschläge verlangt.
In der privaten Krankenversicherung sind Personen bevorzugt, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versichern brauchen. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind davon angesprochen. Studenten besitzen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese besteht von Anfang des Studiums bis zum Abschluss. Die private Krankenversicherung bietet für Studenten bis zum 30. Lebensjahr bestimmte Studententarife an, welche analog zur gesetzlichen Versicherung, genutzt werden können. Freiberufliche Arbeiter haben die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse, KSK, wie auch Arbeitnehmer einen Zuschuss zu der gesetzlichen Versicherung bekommen. Anschließend sind diese wie Arbeitnehmer pflichtversichert, jedoch gesetzlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt, nach dem geltenden Recht in Deutschland, Personen auf, die vorher privat versichert waren. Die Umstände müssen jedoch sein, dass diese wieder versicherungspflichtig werden. Dieses tritt ein, wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird oder die Aufnahme einer nicht Selbstständigen Tätigkeit erfolgt. Diese muss für mindestens zwölf Monate aktuell sein. Zudem müssen die Personen unter 55 Jahre alt sein, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden und wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.


 

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